Kundendaten in KI-Tools: Was sollten Schweizer KMU erlauben?
27. Oktober 20263 Min. Lesezeit
Kundendaten gehören nicht ungeprüft in KI-Tools. Dieser Ratgeber hilft Schweizer KMU, erlaubte Aufgaben, Daten und Anwendungen festzulegen – mit Entscheidungstabelle und einer kurzen internen Musterregel.

Inhalt · 5 Abschnitte
Geben Sie Kundendaten nicht ungeprüft in KI-Tools ein. Legen Sie für Ihren Betrieb fest, welche Anwendung für welche Aufgabe und welche Daten freigegeben ist; für einen allgemeinen Textentwurf reicht oft eine Beschreibung ohne Personenbezug. Ein Geschäftskonto allein ersetzt diese Prüfung nicht.
Warum das Thema jetzt auf den Tisch gehört
BACS und der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) haben am 16. Oktober 2026 eine gemeinsame Sensibilisierungskampagne zum KI-Einsatz am Arbeitsplatz veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht die unbedachte Weitergabe von Informationen, etwa beim Einfügen ganzer E-Mails oder Dokumente. Das ist ein aktueller Anlass, die eigenen Abläufe zu prüfen, kein neues Datenschutzgesetz. Quelle: EDÖB, Kampagnenmitteilung (öffnet in neuem Tab)
Für Schweizer KMU ist die praktische Frage: Kann eine Mitarbeiterin eine Antwort formulieren lassen, ohne dafür die gesamte Kundenkorrespondenz hochzuladen?
Eine Entscheidungshilfe für typische Aufgaben
Die folgende Tabelle ist eine betriebliche Empfehlung, keine allgemeine rechtliche Freigabe. Zusätzlich zum Datenschutz sind Vertraulichkeit und vereinbarte Geheimhaltung zu berücksichtigen.
| Aufgabe | Unser empfohlener Ausgangspunkt |
|---|---|
| Einen allgemeinen Website-Text verbessern | Einen zur Veröffentlichung bestimmten Text ohne Personendaten oder vertrauliche Angaben verwenden. |
| Eine Antwort auf eine Kundenreklamation entwerfen | Das Anliegen zunächst allgemein beschreiben; Namen, Kontaktdaten und identifizierende Einzelheiten weglassen. |
| Eine Offerte sprachlich überarbeiten | Eine bereinigte Vorlage verwenden; interne Kalkulation und Kundendetails nur nach ausdrücklicher betrieblicher Freigabe. |
| Kundenlisten oder vollständige Postfächer auswerten | Vor einer Anbindung Zweck, Datenumfang, Zugriffe und Anbieterbedingungen prüfen lassen. |
| Personal- oder Gesundheitsunterlagen zusammenfassen | Keine spontane Nutzung eines beliebigen Tools; einen gesondert geprüften Ablauf verlangen. |
| Technische Fehlermeldungen erklären lassen | Passwörter, Zugriffsschlüssel und personenbezogene Inhalte vorab entfernen. |
Entscheiden Sie also über den konkreten Anwendungsfall. «Wir erlauben KI» ist für den Arbeitsalltag zu ungenau.
Namen ersetzen reicht nicht immer
Eine Nachricht bleibt möglicherweise zuordenbar, wenn zwar der Name fehlt, aber Adresse, Termin, Bestellnummer oder eine ungewöhnliche Vorgeschichte stehen bleiben. Der EDÖB weist darauf hin, dass sich durch die Verknüpfung von Informationen erneut ein Personenbezug herstellen lassen kann. Quelle: EDÖB, KI im Alltag (öffnet in neuem Tab)
Hypothetisches Beispiel: Ein Handwerksbetrieb möchte freundlich auf eine Terminverschiebung reagieren. Statt der kompletten E-Mail könnte die Eingabe lauten:
Formuliere eine kurze, höfliche Antwort in Schweizer Hochdeutsch. Eine Kundin möchte einen vereinbarten Montagetermin verschieben. Bitte sie um zwei alternative Zeitfenster. Erfinde keine Zusagen.
Name und tatsächliche Termine ergänzt die zuständige Person anschliessend im eigenen E-Mail-System. So wird die Schreibaufgabe von den konkreten Kundendaten getrennt.
Was Sie vor der Freigabe eines Tools klären sollten
Das BACS empfiehlt, betriebliche Business- oder Enterprise-Angebote gegenüber privaten Konten zu bevorzugen und die Verwendung von Eingaben für Trainingszwecke zu prüfen. Quelle: BACS (öffnet in neuem Tab)
Klären Sie für das tatsächlich eingesetzte Angebot:
- Wofür werden Eingaben und hochgeladene Dateien verwendet?
- Werden Inhalte für das Modelltraining genutzt, und wie ist dies geregelt?
- Wer erhält Zugriff, einschliesslich weiterer Dienstleister?
- Wo und wie lange werden Daten gespeichert, und welche Löschmöglichkeiten bestehen?
- Welche Einstellungen und Vereinbarungen gelten für Ihr konkretes Konto?
Dokumentieren Sie die Antworten mit Datum und zuständiger Person. Eine Einstellung gegen Modelltraining beantwortet beispielsweise noch nicht die Fragen zu Speicherung und Zugriffen.
Der Schweizer Datenschutzrahmen gilt bereits für die Bearbeitung von Personendaten mit KI. Darauf weist der EDÖB ausdrücklich hin. Die Freigabe muss deshalb zum jeweiligen Einsatz passen; dieser Ratgeber ersetzt keine Prüfung eines konkreten Datenflusses. Quelle: EDÖB, Mitteilung vom 8. Mai 2025 (öffnet in neuem Tab)
Eine kurze interne Regel als Ausgangspunkt
Die folgende Musterregel ist unser redaktioneller Vorschlag. Ergänzen Sie die erlaubten Anwendungen, die verantwortliche Person und Ihre konkreten Freigaben:
Wir nutzen ausschliesslich betrieblich freigegebene KI-Anwendungen für die festgelegten Aufgaben. Für allgemeine Textentwürfe verwenden wir keine identifizierbaren Kundendaten. Vertrauliche Unterlagen, Personal- und Gesundheitsdaten sowie Zugangsdaten geben wir ohne gesonderte Prüfung nicht ein. Ergebnisse werden vor der Verwendung fachlich geprüft. Unsichere Eingaben oder versehentliche Weitergaben melden wir unverzüglich intern.
Besprechen Sie die Regel an einer typischen E-Mail und einer typischen Offerte. Das BACS empfiehlt klare interne Vorgaben und die Sensibilisierung der Mitarbeitenden. Eine Liste erlaubter Tools ist dafür ein Anfang; entscheidend ist, dass auch die erlaubten Daten und Aufgaben verständlich sind.
Beginnen Sie mit einer häufigen Schreibaufgabe, die ohne echte Kundendaten funktioniert. Erst wenn dieser Ablauf klar geregelt ist, prüfen Sie umfangreichere Dokumenten- oder Systemanbindungen.
Recherchestand: 27. Oktober 2026.
Quellen
- 01KI im Berufsalltag: Chancen nutzen, Daten schützen (veröffentlicht 16.10.2026)
Bundesamt für Cybersicherheit BACS · abgerufen am 27. Oktober 2026
- 02Generative KI am Arbeitsplatz: Datenschutzherausforderungen – Gemeinsame Kampagne (veröffentlicht 16.10.2026)
EDÖB · abgerufen am 27. Oktober 2026
- 03Künstliche Intelligenz (KI) im Alltag – Konkrete Beispiele
EDÖB · abgerufen am 27. Oktober 2026
- 04Update – Geltendes Datenschutzgesetz ist auf KI direkt anwendbar (veröffentlicht 08.05.2025)
EDÖB · abgerufen am 27. Oktober 2026
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